St. Ansgar Barßel Katholische Kirche im Venedig des Bistums Münster

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Der Kirchenausschuss ist für die Finanzen und die Verwaltungsaufgaben einer Kirchengemeinde zuständig. Weitere Aufgaben sind die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien der Kirchengemeinde sowie die Verwaltung des kirchlichen Friedhofs. Außerdem ist der Kirchenausschuss auch Dienstgeber für alle Mitarbeiter einer Pfarrei. Der Kirchenausschuss ist rechtlich vorgeschrieben. Er ist die juristische Vertretung einer Pfarrgemeinde nach außen. Das heißt, nur er kann im Namen der Pfarrgemeinde Verträge abschließen – zum Beispiel mit Handwerkern, die Reparaturen an Kirchen oder Pfarrheimen ausführen. 

Die Aufgaben des Kirchenausschusses sind im  Vermögensverwaltungsgesetz festgelegt. Die wichtigsten sind: die Feststellung des Haushaltsplanes, die Prüfung der Jahresrechnung sowie die Führung des Vermögensverzeichnisses.